Ausstellung einer Force Majeure-Bescheinigung (Bescheinigung bei Vorliegen Höherer Gewalt)
Die Auslandhandelskammer Bulgarien (AHK Bulgarien) kann eine Force Majeure-Bescheinigung gegen eine Gebühr ausstellen. Ein solches Dokument befreit eine der Parteien von ihrer Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung eines Handelsgeschäftes aus Gründen höherer Gewalt. Die Ausstellung durch die AHK Bulgarien erfolgt nur, wenn in einem Vertrag zwischen den Parteien eine solche Klausel vorgesehen ist.
Mustertext für den Vertrag:
‚‚Die beiden Parteien übernehmen keine Haftung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn sie auf ‚‚höhere Gewalt‘‘ zurückzuführen ist, über welche sie die Gegenseite benachrichtigt haben und eine Force Majeure-Bescheinigung vorlegen, die von der AHK Bulgarien ausgestellt ist.‘‘
Die Force Majeure-Bescheinigung wird auf Grund eines schriftlichen Antrags eines bulgarischen Kaufmanns ausgestellt, der in eine objektive Unmöglichkeit geraten ist, seine Vertragsverpflichtungen gegenüber einem ausländischen oder einem bulgarischen Partner wegen entstandener unüberwindlicher und unvorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt) zu erfüllen.
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die von einer unabhängigen Organisation ausgestellt worden sind und die eingetretenen Umstände der höheren Gewalt auf unbestrittene Weise nachweisen.
Die Force Majeure-Bescheinigung enthält Informationen über:
- Parteien des Vertrages;
- Zeitraum für die Erfüllung;
- Umstände, die die vereinbarte Leistung verhindert oder verzögert haben, mit der Angabe des Ortes und der Zeit der Entstehung, der Betriebsdauer und sonstige Angaben, die es ermöglichen, die Verursachung zwischen ihnen und der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung des Vertrages festzustellen;
- Die Force Majeure-Bescheinigung soll nur die dargelegten tatsächlichem Umstande enthalten, ohne ihre rechtliche Bewertung.
Die Force Majeure-Bescheinigung wird auf einer Vorlage der Auslandhandelskammer Bulgarien (AHK Bulgarien) auf Deutsch und/oder Bulgarisch in Abhängigkeit vom Antrag des Antragstellers ausgestellt. Sie wird von dem Hauptgeschäftsführer der AHK Bulgarien oder von einer von ihm bevollmächtigten Person unterschrieben und mit dem Siegel der AHK Bulgarien versehen.
Die Force Majeure-Bescheinigung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgestellt.
Die Force Majeure-Bescheinigungen, die von der AHK Bulgarien ausgestellt sind, sind international anerkannt.